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Hochzeit


Getrennte Vermögensverhältnisse in einer Ehe

Eingetragen am: 15.01.2011 - 16:59:12 Uhr   in Kategorie: Gesellschaft - PolitikAutor des Artikels: Elizabeth Bourne
 
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Als Gütertrennung bezeichnet man den Güterstand zweier Partner in einer Ehe. Der normale Zugewinnausgleich wird damit nichtig und beide verwalten ihr Vermögen selbständig und getrennt voneinander. Auch nach einer Scheidung wird kein Zugewinnausgleich gewährt, da beide Partner alles Vermögen, das sie bereits vor Eheschließung und auch währenddessen erworben haben, behalten. Ihre Ehe hat also bei einer Gütertrennung grundsätzlich keinen Einfluss auf ihr Vermögen. Anders wird das, wenn das Paar Kinder bekommt, denn die Unterhaltszahlungen sind in der Gütertrennung nicht mit einbegriffen. Die richtet sich nämlich nur nach den beiden Ehepartnern, nicht aber nach gemeinsamen Kindern, für die beide aufkommen müssen und so Unterhaltszahlungen nicht ausschließbar sind. Die Gütertrennung ermöglicht den Ehegatten eine großes Maß an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, die besonders für Geschäftsleute oft sehr wichtig ist. Allerdings hat sie auch steuerrechtliche Nachtteile, zum Beispiel beim Erbrecht. Des Weiteren erweist es sich in der Praxis oft sehr schwierig eine genaue Trennung des Vermögens im Alltag zu bewerkstelligen. Beide Partner müssen bei der Gütertrennung genaustens auf ihre Ein- und Ausnahmen achten, um im Falle einer Scheidung sicher sagen zu können, wem nun welches Geld gehört. Schließt man einen Ehevertrag erst während der Ehe ab, dann ist darauf zu achten, dass man, wenn man sich für eine Gütertrennung vereinbart, das bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, erworbene Geld zu gleichen Teilen zwischen einander aufteilt und von da an eine strikte Trennung der Vermögensverhältnisse einhält. Erwirbt man gemeinsam zum Beispiel ein Haus, dann ist das natürlich gemeinsamer Besitz, der nicht auf dem Papier geteilt werden kann. Lässt man sich scheiden, so wird das Haus in der Regel verkauft und beide Partner bekommen ihren Anteil, den sie vorher hinein gesteckt haben wieder zurück. Haben sie zu gleichen Teilen investiert, bekommt jeder die Hälfte, handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, das heißt, das einer weniger gezahlt hat, dann bekommt er auch nur weniger und nicht die Hälfte, wie es ohne Gütertrennung die Regel wäre.