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| ID: | 3241 | | Titel: | Krankenversicherungen - http://www.krankenversicherungen24.biz | | Pagerank: | 2 | | Beschreibung: | Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind vertraglich vereinbart. In diesen Leistungskatalog kann der Gesetzgeber nicht eingreifen. Die Versicherung hat sich ebenfalls verpflichtet, auf das Kündigungsrecht in der Vollversicherung zu verzichten. So kann allein der Versicherungsnehmer Ö?nderungen seines Versicherungsvertrages vornehmen. Er allein entscheidet darüber, wenn er Kürzungen in seinem Versicherungsschutz vornehmen möchte, um eine Einsparung bei seinen Beiträgen zu erreichen. In der privaten Krankenversicherung kann der Einzelne den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Die Versicherung ist auf sein individuelles Bedürftnis abgestimmt. Für Leistungen, welche der Versicherungsnehmer nicht absichern möchte, braucht er auch nicht vorzusorgen, denn der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben. | | | Bookmarking: | | | Kategorie: | Banken - Versicherungen: versicherungen | | Linkinhaber: | Thomas Gerber | | Linkeintrag: | November 17, 2007 04:05:24 PM | | Klickzahl: | 0 | Diesen Linkeintrag bewerten Bewertungsprofil: Ø  |
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