Eine Ehe wird auf Lebenszeit abgeschlossen. So sieht es jedenfalls in der Theorie aus. Leider hält sie der Praxis nicht immer stand, in etwas mehr als fünfzig Prozent der Fälle um genau zu sein. Mehr als die Hälfte aller Ehen werden wieder geschieden, auch wenn das gar nicht so leicht ist, wie man sich das eigentlich vorstellt. Um überhaupt die Möglichkeit zu einer Scheidung zu bekommen, muss man erst einmal ein Jahr getrennt voneinander leben. Erst dann kann man die Scheidung einreichen. Natürlich haben Trennung und Scheidung einen großen Einfluss auf den Lebensweg und auf das, was danach kommt. Es empfiehlt sich also, während des Trennungsjahres intensiv darüber nachzudenken wie es nach Trennung und Scheidung nun eigentlich weitergehen soll, oder ob die Ehe nicht vielleicht doch noch zu retten ist. Dabei kommen viele Fragen auf, besonders bei Ehepaaren, die gemeinsame Kinder haben. Wer bekommt die Kinder? Bei wem sollen sie wohnen? Wer bekommt das Sorgerecht? Wer muss Unterhalt zahlen, und wie viel eigentlich? Die meisten dieser Fragen kann vermutlich der Anwalt beantworten, aber die Ehegatten müssen trotzdem sachlich darüber reden, um die optimale Lösung zu finden. Bei Trennung und Scheidung kommt es für die Verteilung des Vermögens darauf an, in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben. Haben sie mit einem Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart, dann haben Trennung und Scheidung keinerlei Einfluss auf ihre finanzielle Situation. Schon während der Ehe hat jeder von ihnen sein eigenes Geld verwaltet und das bleibt bei einer Gütertrennung auch nach Trennung und Scheidung so. Es muss kein Zugewinnausgleich geleistet werden und auch kein Unterhalt gezahlt werden, außer für gemeinsame Kinder. Lediglich der Hausrat wird unter ihnen aufgeteilt. Paare, die in der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, müssen sich bei Trennung und Scheidung weitaus mehr Gedanken, um finanzielle Belange machen und sich über Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und dergleichen Gedanken machen. |