Steht die Eheschließung unmittelbar bevor, entscheiden sich heute viele Paare kurzerhand für den Abschluss eines Ehevertrages in dem sie die Gütertrennung vereinbaren. Die Gütertrennung ist ein Modell der möglichen Regelung der Vermögensverhältnisse nach einer Eheschließung und unterscheidet sich in vielen Fällen vom Modell des Zugewinnausgleichs, der den gesetzlichen Normalfall darstellt. Die Vorteile einer Gütertrennung sind hierbei noch verhältnismäßig klar. Sie bestehen in der Trennung des Vermögens der beiden Ehepartner. Wurde eine Gütertrennung vereinbart, verfügt jeder der beiden Ehepartner über das Vermögen, das er in die Ehe mit einbringt und das er während der Ehe selbst erwirbt. Dies bringt einen erheblichen Vorteil im Fall der Scheidung mit sich. Denn im Fall der Vereinbarung einer Gütertrennung werden auch nach der Scheidung die Vermögensmassen getrennt, d.h. jeder Teil des Ehepaares scheidet mit seinem eigenen Vermögen aus der Ehe, ohne dass ein Ausgleich des Vermögens eines der beiden Ehepartner erfolgen muss. In alledem liegt jedoch zugleich eines der Nachteile der Gütertrennung begründet, zumindest dann, wenn einer der beiden Ehepartner mit einem nur geringen Vermögen in die Ehe eintritt und auch während der Dauer der Ehe keine Mehrung seines Vermögens zu erwarten hat. In diesen Fällen ist es bei der Vereinbarung einer Gütertrennung üblich, dass bereits während der Ehe Ausgleichszahlungen bzw. ein Zugewinnausgleich an den betreffenden Ehepartner erfolgen. Des Weiteren können bei Vereinbarung einer Gütertrennung im Todesfall eines der Ehepartner erbrechtliche Probleme auf den verbleibenden Ehepartner zukommen, die in steuerlichen Verlusten begründet liegen, die etwa in einer auf dem Modell der Zugewinngemeinschaft beruhenden Ehe nicht bestehen. Schließlich ist das Erfordernis einer strikten Buchführung während der Ehe ein nicht zu unterschätzendes und vor Abschluss eines Ehevertrages in die Entscheidung für einen bestimmten Güterstand einzubeziehendes Kriterium.Klar ist, dass der Abschluss eines Ehevertrages und die darin getroffene Entscheidung für einen bestimmten Güterstand vom Einzelfall abhängig ist und der anwaltlichen Beratung bedarf. |