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Zeitwertkonten

Eingetragen am: 17.07.2010 - 12:51:28 Uhr   in Kategorie: Arbeit - BerufAutor des Artikels: Elizabeth Bourne
 
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Auf Zeitwertkonten kann man als Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen. Die Führung der Konten ist unabhängig von der Form der Einbringung entweder in Zeit oder Geld möglich. Je nachdem wie die getroffenen Vereinbarungen bezüglich des Zinssatzes aussehen, kann die eine oder andere Form der Führung der Zeitwertkonten besser sein für den einzelnen Mitarbeiter. Wenn man nun Geld auf die Zeitwertkonten einbringt, dann lässt man sich sein Arbeitsentgelt nicht auszahlen, sondern lässt es stattdessen auf den Konten gut schreiben. Die Vorgaben des Tarifvertrages sind hierbei unbedingt zu beachten. Einige Gelder können auf den Zeitwertkonten immer eingebracht werden, zum Beispiel die Vergütungen von Überstunden und Urlaubsabgeltungen. Auch generell kann Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, ebenso wie laufende Bezüge auf den Zeitwertkonten eingezahlt werden. Für die Einbringung in Form von zeit gelten einige Beschränkungen seitens des Tarifvertrages. Je nachdem ist es dem Arbeitgeber möglich, gewisse Einschränkungen bezüglich der Quellen für die Einbringung auf Zeitwertkonten zu machen. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, welche Zeiten und Entgelte eingebracht werden dürfen und welche nicht. In anderen Fällen ist diese Entscheidung dem Arbeitnehmer überlassen. Für die angestrebte bezahlte Freistellung - welche durch die Zeitwertkonten finanziert werden soll – kann es verschiedene Motive geben. So können Zeitwertkonten die bezahlte Freistellung wegen einer Fortbildung ermöglichen. Ebenso kann die bezahlte Freistellung eingelöst werden, weil man die Elternzeiten verlängern möchte oder seinen Ruhestand vorverlegen möchte. Mit der bezahlten Freistellung durch das gesammelte Guthaben auf den Zeitwertkonten ist nicht zwingend eine völlige Freistellung gemeint. Die Freistellung kann auch auf andere Weisen erfolgen, wie zum Beispiel durch eine Kürzung der Arbeitszeiten. Wann diese Freistellung erfolgt kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer abhängen. Das muss bei der Einführung der Zeitwertkonten bereits geregelt werden und für gewöhnlich werden hier dem Arbeitgeber beschränkte Verfügungsrechte eingeräumt. Arbeitnehmer können einen Antrag auf Freistellung aufgrund ihres Guthabens auf den Zeitwertkonten stellen.